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| Schweizer Gesetzgebung stellt nicht nur eine gesetzliche Pflicht dar, sondern auch eine wertvolle Informationsquelle. Die erarbeiteten Kennzahlen und detaillierten Auswertungen können zur Analyse und Entscheidungsfindung herangezogen werden. Nutzen Sie unser fundiertes Beratungspotenzial und gewinnen Sie einen Einblick in Ihre Unternehmung aus einer anderen Perspektive. |
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Unternehmen, die gemäss Artikel 727 OR nicht zu einer Ordentlichen Revision verpflichtet sind, unterliegen grundsätzlich der Eingeschränkten Revision. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie folgende Wahlmöglichkeiten:
1. Eingeschränkte Revision
2. Verzicht auf eine Eingeschränkte Revision (Opting-out)
3. Freiwillige Ordentliche Revision (Opting-up)
Neu entscheidet nicht mehr die Rechtsform, ob eine juristische Person über eine Revisionsstelle verfügen muss, sondern die Grösse und die Bedeutung eines Unternehmens. Die neuen Bestimmungen zur Revisionspflicht betreffen Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Personengesellschaften unterliegen nach wie vor keiner Revisionspflicht.
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